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   LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15   

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LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15 (https://dejure.org/2017,62930)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2017 - L 5 KA 12/15 (https://dejure.org/2017,62930)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2017 - L 5 KA 12/15 (https://dejure.org/2017,62930)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, das sie zum Anlass genommen habe, ihre Verwaltungspraxis zu ändern, habe über die Grundsätze der Anerkennung von Praxisbesonderheiten entschieden, nicht aber über den Berechnungsmodus der RLV-Aufschläge bei anerkannten Praxisbesonderheiten.

    Eine Überprüfung ihrer eigenen Praxis anhand des Urteils des BSG vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - habe ergeben, dass sie bei der Anerkennung von Praxisbesonderheiten und auch der Berechnung der Zuschläge bislang uneinheitlich verfahren habe.

    Da das BSG entschieden habe, dass es für das Vorliegen einer Praxisbesonderheit darauf ankomme, dass die Honorierungsquote für die speziellen Leistungen überdurchschnittlich gering gewesen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R), sei Ansatzpunkt für die Anerkennung von Praxisbesonderheiten und auch für die Bemessung der deswegen gebotenen Zuschläge offenbar der Nachteil, den die Praxis gegenüber anderen Praxen erleide, weil sie in überdurchschnittlichem Maße spezielle Leistungen erbringe.

    Somit habe die Beklagte nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, in welchem Umfang eine Erhöhung des RLV vorzunehmen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, juris, Rn. 26).

    Auch wenn sich die Rechtsgrundlagen für die Anpassung des RLV wegen Praxisbesonderheiten nicht verändert hätten, habe die Beklagte das Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R - zum Anlass nehmen dürfen, ihre Verwaltungspraxis hinsichtlich der Anpassung von RLV zu überprüfen und auch auf eine andere Berechnungsmethode, die dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen entspreche, umzustellen.

    Im vorliegenden Fall sei insbesondere eine Vereinheitlichung der Ermessensausübung vorgenommen worden, außerdem habe die Beklagte den Grundsätzen in den Urteilen des BSG vom 29. Juni 2011 (Az. B 6 KA 17/10 R und B 6 KA 20/10 R) Rechnung getragen.

    Untergesetzliche Vorschriften über Ausnahmen von den RLV begründen bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen ein subjektives Recht des Vertragsarztes auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, SozR 4-2500 § 85 Nr. 66 = juris, Rn. 26).

    Deutliches Indiz für einen solchen speziellen Leistungsbereich ist die entsprechende Ausweisung dieser Leistungen im EBM (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R, juris, Rn. 22).

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Im vorliegenden Fall sei insbesondere eine Vereinheitlichung der Ermessensausübung vorgenommen worden, außerdem habe die Beklagte den Grundsätzen in den Urteilen des BSG vom 29. Juni 2011 (Az. B 6 KA 17/10 R und B 6 KA 20/10 R) Rechnung getragen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG kann eine kassenärztliche Vereinigung - und innerhalb derer der Vorstand - zu konkretisierenden Regelungen und Einzelfallentscheidungen, insbesondere zur Beurteilung der Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Freistellung von Obergrenzen, ermächtigt werden (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 20/10 R, juris, Rn. 14).

    Dies gilt insbesondere für die Behandlung atypischer Fälle (BSG, a.a.O., Rn. 36), denn diese lassen sich naturgemäß in den Grundzügen der Honorarverteilung nicht hinreichend detailliert regeln (vgl. zu letzterem BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 20/10 R, juris, Rn. 14).

  • SG Hamburg, 12.08.2015 - S 27 KA 250/12
    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Hiergegen hat der Kläger am 10. Oktober 2012 Klage beim Sozialgericht (SG) Hamburg erhoben (S 27 KA 250/12).

    Der Kläger hat am 8. September 2015 zunächst noch Berufung gegen das Urteil insgesamt eingelegt, diese jedoch später mit Schriftsatz vom 2. Dezember 2015 auf die Gegenstände der ursprünglichen Klagen S 27 KA 250/12 und S 27 KA 29/13 beschränkt und hinsichtlich der ursprünglichen Klage S 27 KA 159/13 zurückgenommen.

  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Hierbei ist nicht zu beanstanden, dass die Beklagte sich - wie sich aus ihrem Vortrag im Klageverfahren ergibt - vom (honorarverteilungsrechtlichen, vgl. zu den Unterschieden BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 80/03 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 10 = juris, Rn. 47) Begriff der Praxisbesonderheit hat leiten lassen.
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Ihm ist eine im Leistungsangebot der Praxis zum Ausdruck kommende Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Praxisausrichtung inhärent, die messbaren Einfluss auf den Anteil der im Spezialisierungsbereich abgerechneten Punkte im Verhältnis zur Gesamtpunktzahl haben (BSG, Urteil vom 22. März 2006 - B 6 KA 80/04 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = juris, Rn. 15).
  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Dass die wesentlichen Elemente der Honorarverteilung in ihren Grundzügen im VM selbst geregelt sein müssen, schließt nicht aus, den Vorstand zu konkretisierenden Regelungen und Einzelfallentscheidungen zu ermächtigen (BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R, SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = juris, Rn. 35).
  • BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 12/11 R

    Krankenversicherung - Praxisgebühr - Vertragsarzt - Zweck des

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Auch wenn auf die vorliegende Fallkonstellation weder § 39 Sozialgesetzbuch Erstes Buch noch § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz (die beide eine Bindung an den Zweck der Ermächtigung anordnen) unmittelbar Anwendung finden, findet dieser Grundsatz als allgemeiner Rechtsgedanke (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2012 - B 6 KA 12/11 R, SozR 4-2500 § 43b Nr. 1 = juris, Rn. 39) auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung Anwendung.
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Sowohl der Annahme einer Verpflichtung der Beklagten, zusammen mit den übrigen Gesamtvertragspartnern ein eigenes QZV für die genannte Leistung zu vereinbaren, als auch der Annahme eines entsprechenden Ermessensausfalls steht bereits entgegen, dass eine (inzidente) Prüfung einer Gesamtvergütungsvereinbarung in einem Rechtsstreit über den Honoraranspruch eines Vertragsarztes nur insoweit stattfindet, als es lediglich um einen Normvollzug geht, das heißt um die Frage, ob der zuständige Normgeber die ihn verpflichtenden höherrangigen Normen beachtet hat (aus neuerer Zeit BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 35/15 B, juris, Rn. 14 und 15 m.w.N., Hervorhebung hinzugefügt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2011 - 8 A 2247/10

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Parkerleichterung für

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Hierfür genüge es, wenn diese Änderung auf neuen Erfahrungen oder geänderten Konzepten beruhe (Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. August 2011 - 8 A 2247/10).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit

    Auszug aus LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 12/15
    Sie dem Vorstand der Beklagten im Wege von Einzelfallentscheidungen zu überlassen, käme einer unzulässigen Kompetenzverlagerung von der Vertreterversammlung auf den Vorstand gleich und unterlaufe die Rechte der Krankenkassen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 1/09 R).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von

  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

  • LSG Sachsen, 19.03.2014 - L 8 KA 49/11

    Festlegung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumina (RLV) zur

  • LSG Hamburg, 18.10.2018 - L 5 KA 10/17
    Insoweit werde auf die Urteile des Senats vom 15. März 2017 (L 5 KA 11/15 und L 5 KA 12/15) Bezug genommen.

    Hinsichtlich der Frage der Ermächtigungsgrundlage kann, wie die Beklagte zu Recht vorträgt, auf das Urteil des Senats vom 15. März 2017 (L 5 KA 12/15) verwiesen werden.

    Dies gilt insbesondere für die Behandlung atypischer Fälle (BSG, a.a.O., Rn. 36), denn diese lassen sich naturgemäß in den Grundzügen der Honorarverteilung nicht hinreichend detailliert regeln (vgl. zu letzterem BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 20/10 R, juris, Rn. 14)." (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 15. März 2017 - L 5 KA 12/15 -, Rn. 26 - 27, juris).

  • LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 11/15

    Neubescheidung von vertragsärztlichen Honoraransprüchen

    Im parallelen Verfahren mit dem Aktenzeichen L 5 KA 12/15 hat die Beklagte auf Aufforderung durch den Senat eine Auflistung zur Häufigkeit der Erbringung von Leistungen nach GOP 30731 EBM vorgelegt.
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